TV-News: Vor NRW-Oberverwaltungsgericht: Teleshopping-Anbieter klagt

QVC kämpft in Münster um einen Platz auf der "Public Value"-Liste. Ein Gericht muss entscheiden, ob Teleshopping einen besonderen Beitrag im Fernsehen leistet.

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Mit der grundsätzlichen Bedeutung von Teleshopping-Sendern im Fernsehen beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch (10.30 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung. Bei der Berufungsverhandlung muss das Gericht in Münster klären, ob der Kläger, der in Düsseldorf sitzende Sender QVC, in die sogenannte Public Value-Liste aufgenommen werden muss.

Wer aufgenommen wird, hat laut Medienstaatsvertrag das Recht, auf den Benutzeroberflächen von Smart-TVs oder im Kabelfernsehen gut und schnell auffindbar zu sein. Laut Gesetz gilt das für die Sender, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten.

In NRW hat die zuständige Landesmedienanstalt dies für QVC und andere Anbieter von Teleshoppingkanälen bislang verneint. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf konnten sich die Sender ebenfalls nicht durchsetzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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