Justiz: Arbeitsgericht stärkt Gewerkschaftsrechte bei Kita-Streit
Im Herbst 2024 drohen Gewerkschaften mit einem unbefristeten Streik an kommunalen Kitas. Das Land Berlin wehrt sich dagegen erfolgreich vor Gericht. Inzwischen sähe der Fall möglicherweise anders aus.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Streit um einen unbefristeten Streik an kommunalen Kitas hat das Arbeitsgericht Berlin die Rechte der Gewerkschaft gestärkt. Das Gericht hat eine Klage abgewiesen, mit der das Land Berlin Streiks im Streit um bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten untersagen lassen wollte. Damit entschieden die Richter aktuell anders, als dies im Herbst 2024 im Eilverfahren der Fall war, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Hintergrund: Die Gewerkschaften Verdi und GEW forderten seinerzeit länger einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten. Mit einem unbefristeten Streik sollte der Druck auf den Senat erhöht werden. Gewerkschaftsmitglieder hatten sich in einer Urabstimmung für ein solches Vorgehen ausgesprochen.
Der Senat wehrte sich dagegen vor Gericht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im Oktober 2024 im Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz: Danach durften die in den gut 280 kommunalen Kitas beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit nicht wie geplant niederlegen.
Richter haben andere Auffassung
Nach Auffassung der damaligen Richter wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die geltende sogenannte Friedenspflicht gewesen. Als wesentlichen Grund führte sie an, dass bei Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Dezember 2023 bereits über Regelungen gesprochen worden sei zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern.
Andere Richter kamen im sogenannten Hauptsacheverfahren zu einem anderen Schluss: Aus ihrer Sicht geht die Friedenspflicht nicht so weit, wie es die Kollegen meinten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Inzwischen Maßnahmen zur Entlastung
Das Thema Entlastung für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher war jahrelang ein Dauerstreitpunkt zwischen Senat und Gewerkschaft. Vor wenigen Tagen haben Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nun ein Maßnahmenpaket unterzeichnet. Dieses soll dazu führen, dass Lehrkräfte an Berliner Schulen entlastet werden. Das gilt auch für Erzieherinnen und Erzieher, die dort beschäftigt sind.
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