Branchenvertretung: Nach Kritik - Geschäftsführer verlässt Pflegekammer
Die Kammer kam in den vergangenen Monaten nicht aus den Schlagzeilen, zuletzt wurde der Ton der Landesregierung Richtung Kammerspitze immer rauer. Nun geht der Geschäftsführer.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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In einer Phase nicht endender Kritik stellt die Pflegekammer Rheinland-Pfalz ihre Geschäftsführung neu auf. Der bisherige Geschäftsführer David Dietz wird die Kammer verlassen, wie diese in Mainz mitteilte. Vorübergehend soll der Diplom-Pflegewirt Thorsten Müller aus Ludwigshafen zum 1. Juni die Leitung der Geschäftsstelle übernehmen.
Als Grund für den Abgang von Dietz werden in der Mitteilung der Pflegekammer unterschiedliche strategische Vorstellungen zur künftigen Ausrichtung zwischen Vorstand und Dietz genannt. Es sei einvernehmlich und in freundschaftlicher Atmosphäre entschieden worden, künftig getrennte Wege zu gehen.
Mitglieder fühlten sich von Kammer nicht vertreten
Das Ganze geschieht vor dem Hintergrund von seit vielen Monaten andauernder Kritik zahlreicher Mitglieder an der Arbeit der seit 2016 bestehenden Kammer. Sie sehen sich nicht ausreichend von ihr vertreten und stören sich an der Pflichtmitgliedschaft der Kammer.
Für Unmut sorgte auch, dass eine anberaumte Mitgliederbefragung unter anderem wegen technischer Probleme zum Start vorzeitig abgebrochen wurde, teils wurde die Existenz der Kammer offen infrage gestellt. Hinzu kam ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Das hatte Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen für 2025 stattgegeben und teils eklatante Mängel beim Vorgehen der Kammer ausgemacht.
Ministerium verlangte Zukunftskonzept
Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), dessen Haus bis zum neuen Zuschnitt der Ministerien nach der Landtagswahl die Rechtsaufsicht innehatte, bestellte im Frühjahr die Kammerspitze zu einem Gespräch ein und verlangte ein Zukunftskonzept. Nachdem erste von der Kammer eingereichte Unterlagen vom Ministerium für nicht ausreichend befunden worden waren, wurde der Ton nochmals rauer und es wurde eine Nachfrist gesetzt.
Ende April hieß es vom Ministerium, sollte die Landespflegekammer die erforderlichen Schritte zur Aufarbeitung der Entscheidung des Gerichts und der aktuellen Situation insgesamt nicht ausreichend konkret darlegen, lägen die Voraussetzungen für Maßnahmen durch die Rechtsaufsicht oder einen Beauftragten vor. Das hieß vereinfacht, dass dann gegebenenfalls dem Vorstand der Kammer eine Person vorgesetzt werden könnte.
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