Oberverwaltungsgericht: "Hells Angels" Leverkusen klagen gegen Vereinsverbot in NRW

Ende April durchsuchen zahlreiche Ermittler mehr als 50 Objekte in 28 Städten in Nordrhein-Westfalen. Der Innenminister spricht ein Verbot aus, das jetzt das NRW-Oberverwaltungsgericht beschäftigt.

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Rund vier Wochen nach dem Vereinsverbot der Leverkusener Ortsgruppe der "Hells Angels" hat die Rockergruppe am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen eine Klage eingereicht. Nach Angaben einer Sprecherin ist das Gericht in Münster als erste Instanz für Vereinsverbote zuständig. Wann das Gericht über die Klage entscheidet, ist offen.

Das NRW-Innenministerium hatte den Verein am 28. April verboten und aufgelöst. Am gleichen Tag durchsuchten zahlreiche Einsatzkräfte mehr als 50 Objekte in 28 Städten in NRW. Innenminister Herbert Reul (CDU) wirft den Rockern Drogenhandel, Bedrohungen, Nötigungen, Körperverletzung und räuberische Erpressung vor.

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