Polizei-News Jerichower Land, 28.05.2026: Versuchter Kupferdiebstahl und weitere Fälle

Das Polizeirevier Jerichower Land informiert am Nachmittag über mehrere Vergehen in Burg und Möckern. Die aktuellen Fälle von Donnerstag, dem 28.05.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Ronny Hartmann

Für Burg und Möckern hat das Polizeirevier Jerichower Land mehrere aktuelle Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:

Burg: Versuchter Kupferdiebstahl

Burg, Bahnhofstraße, 28.05.2026, 10:09 Uhr

Ein 72-jähriger deutscher Hinweisgeber informierte die Polizei über eine mögliche Beschädigung an einem Denkmal in der Parkanlage am Bahnhof in Burg. Vor Ort stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass bislang unbekannte Täter ein Schild eines Eisenbahndenkmals gewaltsam entfernt hatten. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde das Schild aus einer Kupferlegierung mit bisher unbekanntem Werkzeug abgetrennt und aus der Verankerung gelöst. Das Schild blieb aus ungeklärten Umständen am Tatort liegen. Durch die Polizeibeamten erfolgte eine Spurensicherung. Das beschädigte Schild wurde durch den verständigten Bauhof der Stadt Burg als geschädigte Institution übernommen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei wegen versuchten Diebstahls fortgeführt.

Möckern: Versuchter Betrug durch vermeintlichen Bankmitarbeiter

Möckern, 23.05.2026 bis 27.05.2026

Ein 57-jähriger deutscher Geschädigter erschien gemeinsam mit seiner Ehefrau auf der Polizeidienststelle und erstattete Anzeige wegen eines versuchten Betrugs im Zusammenhang mit seinem Onlinebanking. Nach Angaben des Geschädigten erhielt er bereits am 23.05.2026 einen Anruf eines vermeintlichen Mitarbeiters seiner Bank. Der unbekannte Anrufer erklärte, dass ein neuer Proxyserver eingeführt werde. Da dem Geschädigten das Gespräch verdächtig vorkam, kam es zu keinem Vertragsabschluss oder einer Zustimmung zu etwaigen Maßnahmen. Am 26.05.2026 erhielt der Geschädigte erneut mehrere Anrufe von angeblichen Mitarbeitern seiner Bank. Dabei wurden unter anderem Telefonnummern angezeigt, die den Eindruck offizieller Rufnummern der Bank vermittelten. Außerdem erschien in der Banking-App des Geschädigten eine Aufforderung zur Bestätigung eines neuen Auftrags. Hierbei sollte eine Überweisung in Höhe eines unteren fünfstelligen Betrages auf ein unbekanntes Konto freigegeben werden. Der Geschädigte lehnte die Freigabe ab, sodass es zu keiner Überweisung und damit zu keinem finanziellen Schaden kam. Im Anschluss meldeten sich die unbekannten Täter erneut telefonisch und forderten die Familie auf, der Überweisung zuzustimmen. Dies wurde durch die Geschädigten verweigert.

Während der Anzeigenaufnahme am 27.05.2026 erhielt der Geschädigte erneut einen Anruf eines unbekannten Täters. Nachdem der Geschädigte erklärte, sich derzeit bei der Polizei zu befinden, sprach der Anzeigen aufnehmende Polizeibeamte mit dem Anrufer. Der unbekannte Täter gab sich nun als Mitarbeiter einer „Sicherheitsabteilung“ aus Berlin aus. Als nähere Angaben zu seiner Erreichbarkeit verlangt wurden, beendete der Anrufer das Gespräch.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor betrügerischen Anrufen angeblicher Bankmitarbeiter. Bankmitarbeiter fordern telefonisch grundsätzlich keine Freigabe von Überweisungen oder sensiblen Zugangsdaten. Im Zweifel sollten Betroffene eigenständig Kontakt mit ihrer Bank aufnehmen und verdächtige Vorgänge umgehend der Polizei melden.

Burg: E-Scooter schneller als erlaubt

Burg, August-Bebel-Straße, 17.05.2026, 18:06 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die eingesetzten Polizeibeamten die Breitscheidstraße in Fahrtrichtung August-Bebel-Straße in der Ortslage Burg. Dabei fiel ihnen ein E-Scooter-Fahrer auf, welcher die August-Bebel-Straße in Fahrtrichtung Magdeburger Chaussee befuhr. Dem ersten Anschein nach bewegte sich der Fahrzeugführer deutlich schneller als die erlaubten 20 km/h, sodass eine verdachtsabhängige Verkehrskontrolle durchgeführt wurde. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 32 km/h erreichen konnte. Aufgrund der Leistungssteigerung handelt es sich nicht mehr um ein fahrerlaubnisfreies Elektrokleinstfahrzeug. Da der 15-jährige deutsche Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG eingeleitet. Gegen den 65-jährigen deutschen Halter des Fahrzeugs besteht zudem der Anfangsverdacht der Halterduldung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG. Der manipulierte E-Scooter wurde als Beweismittel sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Jerichower Land. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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