Polizei-News Stuttgart, 28.05.26: Bauunternehmer wegen Hinterziehung von Sozialabgaben zu Haftstrafen verurteilt

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Stuttgart von heute (Do), dem 28.05.26. Was ist zur Zeit bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Das Landgericht Stuttgart verurteilte heute drei Inhaber mehrerer Baufirmen wegen Hinterziehen von Beiträgen zur Sozialversicherung. Zwei der Verurteilten erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von drei beziehungsweise viereinhalb Jahren, der Dritte wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie Sozialstunden verurteilt. Die Verurteilten hatten über mehrere Jahre Beschäftigte ihrer Unternehmen nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung gemeldet und damit rund vier Millionen Euro zu wenig an die Sozialkassen abgeführt.Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart hatte bereits im Jahr 2019 bei Prüfungen auf Baustellen in der Region Arbeitnehmer des Unternehmens angetroffen, für die keine entsprechenden Meldungen bei den Sozialversicherungen vorlagen. Daraufhin nahm der Zoll die Ermittlungen gegen zwei serbische und eine deutsche Verdächtige auf und stieß dabei auf ein Netzwerk mit insgesamt 24 Beschuldigten, die durch arbeitsteiliges Zusammenwirken im großen Ausmaß Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte in der Baubranche vorenthalten haben sollen. Laut den umfangreichen Ermittlungen sollen die beteiligten Bauunternehmer Subunternehmerverhältnisse mit den in Realität von ihnen selbst betriebenen Firmen vorgetäuscht haben.Groß angelegte Durchsuchungsmaßnahmen des Zolls im Jahr 2022 erhärteten den Verdacht, dass durch die teils tatsächlich am Markt tätigen Unternehmen gleichzeitig nicht leistungshinterlegte Rechnungen an die jeweils anderen Unternehmen geschrieben wurden (sogenannte Abdeckrechnungen). Die auf diese Rechnungen geleisteten Zahlungen wurden dann in bar zurückgeführt und standen sodann für Schwarzlohnzahlungen auf den Baustellen zur Verfügung.Bei dem nun verhandelten Verfahren handelt es sich um den ersten Teil eines umfangreichen Ermittlungskomplexes, in dessen Folge noch weitere sechs Verfahren anhängig sind.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Stuttgart vom 28.05.2026 gegen 14:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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