Polizei-News Gifhorn, 28.05.26: Großkontrolle auf der B4 - Fahrtüchtigkeit im Fokos

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Gifhorn gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl

Am 26.05.2026, im Zeitraum von 9:00 bis 14:00 Uhr, konnten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Gifhorn an der Bundesstraße 4, in Höhe eines Pendlerparkplatzes in Fahrtrichtung Süden, etwa 80 Kraftfahrzeuge und deren Fahrzeugführer ganzheitlichen Verkehrskontrollen unterziehen. Hierbei stand das Thema Feststellung und Steigerung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmenden im öffentlichen Verkehrsraum im Fokus der Kontrollen.

Bei den Verkehrskontrollen zeigten gleich fünf Fahrzeugführer im Alter von 28 bis 44 Jahren Auffälligkeiten, die auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung hindeuteten. Nach der Durchführung von Tests zu geistigen und körperlichen Mängeln erhärtete sich der Verdacht, und es erfolgte in allen Fällen eine Blutentnahme sowie die Untersagung der Weiterfahrt.Von den fünf Verkehrsteilnehmern waren drei so stark beeinflusst, dass sie sich einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr infolge von Betäubungsmitteln und in einem Fall infolge von Medikamenten ausgesetzt sehen. Im Zuge der Durchsuchung des Pkw eines 44-jährigen Gifhorners konnten Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Ihn erwartet zusätzlich ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Amphetamin.Die anderen zwei Verkehrsteilnehmer zeigten weniger starke Ausfallerscheinungen. Gegen sie wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Unterstützung erhielt die Polizeiinspektion Gifhorn durch die Diensthundeführer aus Wolfsburg, die mit einem Rauschgiftspürhund im Einsatz waren.

Ein weiterer Verkehrsteilnehmer führte ein Pkw-Anhängergespann, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Gegen den 33-Jährigen wird nun wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis ermittelt. Da seine Fahrt vom Arbeitgeber angeordnet war, erhält auch sein Chef eine Strafanzeige. Der Anhänger blieb zudem aufgrund erheblicher technischer Mängel am Kontrollort stehen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Gifhorn vom 28.05.2026 gegen 11:51 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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