Brandgefahr Landkreis Rosenheim heute: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr
Für die Regionen Miesbach und Rosenheim (Landkreis Rosenheim) wurde eine Warnung wegen einer Brandgefahr herausgegeben. Wie ernst die Lage eingeschätzt wird und wie Sie sich am besten verhalten, erfahren Sie hier.
Erstellt von Alexander Aßmann - Uhr
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- Warnung zu einer Brandgefahr in Landkreis Rosenheim (Miesbach)
- Meldezeit: Heute, der 26.05.2026, 11:35 Uhr
- Meldung gilt sofort, mit der Gefahrenstufe "gering"
Im Kreis Miesbach warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung vor einer Brandgefahr. Brände gehen mit teilweise erheblichen gesundheitlichen Gefahren einher. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.
Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
Heute hat die Leitstelle um 11:35 Uhr eine Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Bayern, für Miesbach.
"In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr. Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist. Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden." (Quelle: Leitstellenbereich Rosenheim)
Eine Brandgefahr bezieht sich auf die Möglichkeit eines Feuers und den damit verbundenen Schäden, die es verursachen kann. Brandgefahr kann zum Beispiel durch elektrische Defekte, überhitzte Geräte, offenes Feuer und Brandstiftung entstehen. Es ist wichtig, Brandgefahren zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Feuer zu vermeiden. Dies kann durch einfache Maßnahmen wie das Entfernen von brennbaren Materialien in der Nähe von Hitzequellen, das regelmäßige Überprüfen von elektrischen Geräten und das Vermeiden von unkontrolliertem Feuer im Freien erreicht werden.
Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Vorgehen bei einer Brandgefahr
Im Fall einer Brandgefahr empfiehlt das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Folgendes:
- Machen Sie im Freien kein Feuer.
- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Sie erfahren bei uns sofort, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.
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+++ Dieser Artikel wurde basierend auf Daten des "Modularen Warnsystems" (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erstellt. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden Meldungen automatisiert erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen.+++
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