Mobile Blitzer in Krottelbach aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 27.05.2026 in eine Radarfalle geraten können

Mobile Blitzer in Krottelbach! Auch heute, am Mittwoch, den 27.05.2026 sind Radarfallen aufgebaut und sollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Krottelbach.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Krottelbach an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Kusel sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarkontrollen in Krottelbach, Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz am 27.05.2026

Vorsicht am 📍 Standort L350 (Postleitzahl 66909 in Krottelbach): Wie am 27.05.2026 um 13:52 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 27.05.2026, 15:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.05.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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