Mobile Blitzer in Barkelsby aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 29.05.2026 geblitzt?

Im Umkreis von Barkelsby müssen Verkehrsteilnehmer heute (Freitag, 29.05.2026) besonders auf der Hut sein, dass ihr Tacho nicht zu viel anzeigt. Wo momentan ein Blitz vom Straßenrand droht und wann Sie mit unliebsamer Post rechnen müssen, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Raser können momentanen Meldungen zufolge in Barkelsby auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.05.2026, 16:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Barkelsby, Kreis Rendsburg-Eckernförde: Radarfallen am 29.05.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Geblitzt wird 📍 auf der Waabser Chaussee, PLZ 24360 in Barkelsby, Hohenstein. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.05.2026 um 15:45 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 29.05.2026, 16:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 16:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.