Blitzer in Bad Elster aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 28.05.2026 geblitzt?

Achtung, Radarkontrolle! In Bad Elster kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.05.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Geblitzt wird in Bad Elster nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Elster kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bad Elster, Vogtlandkreis: Aktuelle Radarfallen am 28.05.2026 in der Region in Sachsen

Aufgepasst 📍 auf dem Am Bahnhof (Postleitzahl 08645 in Mühlhausen): Wie am 28.05.2026 um 10:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand: 28.05.2026, 11:47 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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