Mobile Blitzer in Vohburg an der Donau aktuell am Dienstag: Wo Sie am 26.05.2026 in eine Radarfalle geraten können
In Vohburg an der Donau stehen am Dienstag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 26.05.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Vohburg an der Donau.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Vohburg an der Donau an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 26.05.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarfallen in Vohburg an der Donau, Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern am 26.05.2026
Seit 26.05.2026 um 19:18 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Ziegeleistraße (PLZ 85088 in Oberdünzing). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Am 📍 Standort B16a, PLZ 85088 in Oberdünzing (Tempolimit 100 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 26.05.2026 um 19:09 Uhr gemeldet.
(Stand von: 26.05.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.05.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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