Blitzer in Bad Laasphe aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 27.05.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! Am 27.05.2026 kann es für Autofahrer in Bad Laasphe unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Bad Laasphe im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Laasphe kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen am 27.05.2026
Seit 27.05.2026 um 13:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Im Einöd (PLZ 57334 in Feudingen, Feudingerhütte). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 27.05.2026, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.05.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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