Blitzer in Dahlem aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 23.05.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarfalle! Am 23.05.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Dahlem teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Dahlem auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 23.05.2026, 15:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 23.05.2026 die Blitzer in Dahlem, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird im 📍 Bereich B51, PLZ 53949 in Schmidtheim, Eichholz. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.05.2026 um 14:38 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Stand von: 23.05.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Laut StVO sind in Deutschland Radarwarner in Echtzeit verboten. Dort ist festgelegt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.05.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
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