Blitzer in Anröchte aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 26.05.2026 geblitzt?
Wer an diesem Dienstag in Anröchte seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 26.05.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Anröchte.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Derzeitigen Informationen zufolge wird in Anröchte im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Anröchte kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 26.05.2026 in Anröchte, Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen
Seit 26.05.2026 um 11:24 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Kliever Straße (PLZ 59609 in Anröchte). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 26.05.2026, 12:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Mai 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.05.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis
- Anti-Aging zum Essen: Welche Lebensmittel wirken gegen Falten und Co?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.