Mobile Blitzer in Wittenbeck aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 27.05.2026

"Fuß vom Gas" heißt es am 27.05.2026. Auch am heutigen Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Wittenbeck an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es könnte blitzen! Hier finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Wittenbeck und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Wittenbeck gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.05.2026, 08:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarfallen in Wittenbeck, Kreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern am 27.05.2026

Achtung im 📍 Bereich Kühlungsborner Straße (Postleitzahl 18209 in Wittenbeck, Klein Bollhagen): Wie am 27.05.2026 um 06:04 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 27.05.2026, 08:47 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.05.2026, 08:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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