Blitzer in Rivenich aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 28.05.2026 geblitzt

"Fuß vom Gas" heißt es am 28.05.2026. Diesen Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Rivenich an das erlaubte Tempo halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Rivenich für Sie gesammelt.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

In Rivenich ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Rivenich gerechnet werden.

Rivenich, Kreis Bernkastel-Wittlich: Aktuelle Blitzer-Standorte am 28.05.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Aufgepasst am 📍 Standort A1 (Postleitzahl 54518 in Rivenich): Wie am 28.05.2026 um 12:27 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 10 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 28.05.2026, 19:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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