Mobile Blitzer in Fichtenberg aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 27.05.2026
Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer am heutigen Mittwoch (27.05.2026) mit zu hohem Tempo auf Fichtenbergs Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Fichtenberg an diesem Mittwoch im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Fichtenberg nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.05.2026, 11:19 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 27.05.2026 die Radarkontrollen in Fichtenberg, Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
Seit 27.05.2026 um 08:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort L1066 (PLZ 74427 in Fichtenberg). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 27.05.2026, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.05.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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