Mobile Blitzer in Simmerath aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 25.05.2026
Achtung, Radarfalle! In Simmerath kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 25.05.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Montag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Simmerath gerade an 3 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Simmerath, Kreis Aachen, Nordrhein-Westfalen am 25.05.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort Monschauer Straße, PLZ 52152 in Witzerath. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.05.2026 um 14:39 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Am 📍 Standort L128, PLZ 52152 in Rurberg (Tempolimit 70 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 25.05.2026 um 12:47 Uhr gemeldet.
Dazu steht ein Blitzer am 📍 Standort L128, PLZ 52152 in Einruhr. Der Standort wurde am 25.05.2026 um 11:41 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand von: 25.05.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.05.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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