Mobile Blitzer in Pfalzgrafenweiler aktuell am Donnerstag: Wo am 28.05.2026 Radarfallen stehen
Achtung, Radarfalle! In Pfalzgrafenweiler kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.05.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Pfalzgrafenweiler an insgesamt 2 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Pfalzgrafenweiler gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Pfalzgrafenweiler, Kreis Freudenstadt, Baden-Württemberg am 28.05.2026
Seit 28.05.2026 um 10:39 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Waldenserstraße (PLZ 72285 in Herzogsweiler). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 28.05.2026 um 10:38 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich L404 (PLZ 72285 in Herzogsweiler) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 28.05.2026, 11:19 Uhr)
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Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Die Regeln für Radarwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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