Mobile Blitzer in Offenbach am Main aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 28.05.2026
Geblitzt werden kann teuer werden. Wer am heutigen 28.05.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Offenbach am Main unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Donnerstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Offenbach am Main ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Offenbach am Main kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Offenbach am Main: Aktuelle Radarfallen am 28.05.2026 in der Region in Hessen
Seit 28.05.2026 um 16:50 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Bischofsheimer Weg (PLZ 63075 in Rumpenheim). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 28.05.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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