Mobile Blitzer in Kastellaun aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 28.05.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! In Kastellaun kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.05.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Geblitzt wird in Kastellaun den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Rhein-Hunsrück-Kreis sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 28.05.2026 die Blitzer in Kastellaun, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz
Seit 28.05.2026 um 15:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich L219 (PLZ 56288). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 28.05.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
- Was tun, wenn die Scheibe im Auto beschlägt?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.