Blitzer in Fehmarn aktuell am Sonntag: Wo am 05.04.2026 Radarfallen stehen
Achtung, Radarfalle! Am 05.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Fehmarn teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Sonntag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Fehmarn den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ostholstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Fehmarn gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 05.04.2026 die mobilen Blitzer in Fehmarn, Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein
Seit 05.04.2026 um 09:34 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Fährhafenstraße (PLZ 23769 in Puttgarden). Hier sind 40 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 05.04.2026, 12:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.04.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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