Blitzer in Uhingen aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 28.05.2026 geblitzt
"Fuß vom Gas" heißt es am 28.05.2026. Am heutigen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Uhingen an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Uhingen für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Uhingen nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Göppingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Uhingen gerechnet werden.
Alle Blitzer am 28.05.2026 in Uhingen, Kreis Göppingen, Baden-Württemberg
📍 Auf der Schorndorfer Straße, PLZ 73066 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.05.2026 um 08:02 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 28.05.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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