Blitzer in Buxtehude aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 28.05.2026
Heute wird in Buxtehude die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Donnerstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Erfahren Sie jetzt hier, was über die mobilen Blitzer in Buxtehude am 28.05.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Buxtehude im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 28.05.2026 die Blitzer in Buxtehude, Kreis Stade, Niedersachsen
Aufgepasst im 📍 Bereich Bahnhofstraße (Postleitzahl 21614): Wie am 28.05.2026 um 19:44 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Weiterhin steht ein Blitzer am 📍 Standort Hogenbarg, PLZ 21614 in Ovelgönne. Der Standort wurde am 28.05.2026 um 15:16 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 28.05.2026, 20:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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