Blitzer in Strausberg aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 26.05.2026 geblitzt
In Strausberg stehen am Dienstag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 26.05.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Strausberg.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Strausberg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Strausberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 26.05.2026 die mobilen Radarkontrollen in Strausberg, Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg
Seit 26.05.2026 um 16:24 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Hufenweg (PLZ 15344 in Strausberg Nord). Hier gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Weiterhin ist ein Blitzer am 📍 Standort Am Flugplatz, PLZ 15344 in Strausberg Nord aufgebaut, Tempolimit hier: 60 km/h. Die Position ist seit 26.05.2026 um 15:41 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 26.05.2026, 16:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.05.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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