Mobile Blitzer auf der A24 aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 29.05.2026 Raser ins Visier

Wer an diesem Freitag auf der Autobahn A24 das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 29.05.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte der A24.

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Auch Autobahnbrücken sind eine mögliche Position für temporär durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. (Foto) Suche
Auch Autobahnbrücken sind eine mögliche Position für temporär durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Bild: picture alliance / dpa | Alexander Körner

Derzeitigen Informationen zufolge wird auf der A24 auf einem Abschnitt geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.05.2026, 19:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus entlang der geamten Autobahn rechnen.

Die Blitzerstandorte auf der A24 am 29.05.2026

Seit 29.05.2026 um 18:48 Uhr ist für die A24 eine mobile Radarfalle gemeldet bei Kremmen / Flatow (Kreis Oberhavel) in Brandenburg. Halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 29.05.2026, 19:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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