Blitzer in Kassel aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 28.05.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Kassel kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.05.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Kassel an insgesamt 3 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Hessen sind daher ohne Gewähr.
Kassel: Aktuelle Blitzer-Standorte am 28.05.2026 in der Region in Hessen
Geblitzt wird im 📍 Bereich Wolfsgraben, PLZ 34125 in Wolfsanger-Hasenhecke. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.05.2026 um 15:38 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Dazu wird geblitzt 📍 auf der Kronenackerstraße, PLZ 34132 in Oberzwehren, Mattenberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.05.2026 um 14:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Außerdem steht ein Blitzer 📍 auf der Leipziger Straße, PLZ 34125 in Unterneustadt. Der Standort wurde am 28.05.2026 um 12:09 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Stand von: 28.05.2026, 16:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 16:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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